Ausschreibung Rangordnung für Zuweisung der Altenwohnungen

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass eine Rangordnung für die Zuweisung der Altenwohnungen erstellt wird.

Veröffentlichungsdatum:

22.11.2024

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1 Minute

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Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass eine Rangordnung für die Zuweisung der Altenwohnungen erstellt wird.

Der Vordruck für das entsprechende Gesuch um Zuweisung einer Altenwohnung kann hier heruntergeladen werden. Die Vordrucke liegen außerdem im Rathaus im Sekretariat auf.

Die Gesuche können persönlich im Rathaus im Sekretariat abgegeben oder telematisch an die E-Mail-Adresse der Gemeinde info@sankt-leonhard.eu übermittelt werden. 

Abgabefrist für die Gesuche ist Montag, der 16. Dezember 2024 um 12.00 Uhr.

Hinweis: Sollte das Gesuch telematisch übermittelt oder nicht persönlich abgegeben werden, ist eine Kopie der Identitätskarte des/der Gesuchstellenden beizulegen.

 

Informationen zu den Wohnungen:

Die Wohnungen werden aktuell für ein monatliches Konzessionsentgelt von € 200,00, zuzüglich Nebenkosten und Kondominiumsspesen, vergeben.

Die Wohnungen erstrecken sich über eine Fläche von 45,00 m² bis 55,00 m² (Eingangsbereich, Abstellraum, Wohnküche, Schlafzimmer, Badezimmer). Außerdem verfügen die Wohnung entweder über eine Terrasse (Erdgeschoss) oder über einen Balkon (Obergeschoss).

In diesem Moment ist eine Wohnung frei. Diese Wohnung kann vermutlich am 01. Februar 2025 bezogen werden.

 

Für weitere Informationen können Sie sich an Herrn Andreas Karlegger vom Sekretariat wenden: +39 0473 861286.


Vordruck - Gesuch um Zuweisung einer Altenwohnung 2024 (0.04 MB)

Verordnung Zuweisung Altenwohnungen (0.51 MB)

Zuweisungskriterien Altenwohnungen (0.26 MB)

Beschluss Gemeindeausschuss Nr. 430-2024 (0.2 MB)

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.12.2024, 16:34 Uhr

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