Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde St. Leonhard in Passeier

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Moos in Passeier besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hiezu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlusss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 500.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Robert Tschöll

Bürgermeister

Gemeinderäte

Günther Folie

Gemeinderat

Josef Pichler

Vize-Bürgermeister

Adolf Pirpamer

Gemeinderat

Stefan Schiefer

Gemeindereferent

Johanna Gögele Ennemoser

Gemeindereferentin

Michael Fink

Gemeinderat

Magdalena Haller

Gemeindereferentin

Markus Haslinger

Gemeinderat

Dr. Peter Moosmair

Gemeindereferent

Julia Tschöll

Gemeinderätin

Fabian Gufler

Gemeinderat

Maria Theresia Auer

Gemeinderätin

Orte

Gemeinde St. Leonhard in Passeier

KOHLSTATT 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024, 17:03 Uhr